Hier finden Sie die Qualitätskriterien für




Qualitätskriterien

 

Eingetragene TrainerInnen und Trainer

Personen, die auf der Liste der Trainerinnen und Trainer in der Erwachsenenbildung aufscheinen ...

  • ... haben Ausbildungen besucht, die den unten beschriebenen Qualitätskriterien entsprechen.
  • ... können zum Zeitpunkt der Eintragung in diese Liste eine Praxis von mindestens 320 Praxisstunden nachweisen.
  • ... verpflichten sich zu einer jährlichen Weiterbildung, nachweislich im Ausmaß von mindestens 20 Stunden.
  • ... sind in der Praxis, indem sie pro Jahr mindestens 80 Seminarstunden abhalten (Durchrechnungszeitraum von 5 Jahren).
  • ... können postive Evaluierungen ihrer laufenden Seminare und entsprechende Referenzen vorweisen.
  • ... verlieren ihren Anspruch auf Eintragung in diese Liste, wenn sie mindestens einer dieser Kriterien nicht gerecht werden.

Den Betreuern dieser Liste ist außerdem das Recht vorbehalten, Eintragungen nicht vorzunehmen oder zu löschen, bei unsittlichen und / oder fragwürdigen Seminarinhalten und -Methoden von werbenden oder bereits gelisteten Trainerinnen und Trainern.

 

Anerkannte Ausbildungen

Es werden solche Ausbildungen als den Qualitätskriterien entsprechend anerkannt, die ...

  • ... ein formales Mindestausmaß von
    200 Ausbildungseinheiten (Ausbildungs-Gruppengröße max. 24 Personen),
    160 Ausbildungseinheiten (Ausbildungs-Gruppengröße: max. 16 Personen) bzw.
    80 Ausbildungseinheiten (Ausbildungs-Gruppengröße: max. 6 Personen) haben.
  • ... mindstens aus folgenden inhaltlichen Bausteinen bestehen müssen: Methodik, Didaktik, Kommunikationstheorie, Gruppendynamik, Konfliktmanagement, Rhetorik, Präsentation, Trainerverhalten, persönliches Trainerbild
  • ... die einen Praxisteil in Form von mindestens einem Co-Training beinhalten.
  • ... die eine begleitende Peergroup vorschreiben.
  • ... die von Lehrtrainerinnen und Lehrtrainern abgehalten werden, die den untenstehenden Kriterien gemäß von uns anerkannt worden sind.
  • ... die eine schriftliche Seminararbeit vorschreiben.
  • ... die mit einer dokumentierten Prüfung (Testing, ...) abschließen.
  • ... die diese Kriterien und die erbrachten Leistungen schriftlich dokumentieren (mit Zertifikat, Zeugnis, Teilnahmebestätigung, Diplom, ...).

Den Betreuern dieser Liste ist außerdem das Recht vorbehalten, Eintragungen nicht vorzunehmen oder zu löschen, bei unsittlichen und / oder fragwürdigen Seminarinhalten und -Methoden von werbenden oder bereits gelisteten Ausbildungen.

 

Anerkannte Lehrtrainerinnen und Lehrtrainer

Personen werden dann als Lehrtrainerin oder Lehrtrainer anerkannt, wenn sie...

  • ... eine Trainingspraxis von mindestens 10 Jahren vorweisen können.
  • ... ihren Unterrichtsfächern entsprechende fachliche Qualifikationen und eine didaktische Ausbildung nachweisen können.
  • ... die eine jährliche Trainingspraxis von mindestens 400 Trainingsstunden vorweisen können.

Den Betreuern dieser Liste ist außerdem das Recht vorbehalten, Eintragungen nicht vorzunehmen oder zu löschen, bei unsittlichen und / oder fragwürdigen Seminarinhalten und -Methoden (auch außerhalb von anerkannten Ausbildungen) von werbenden oder bereits gelisteten Trainerinnen und Trainern.